Baum fällen NÖ & Wien – Kosten, Genehmigung & Ablauf

Baum fällen in Niederösterreich und Wien: Kosten ab 150 €, Genehmigung nach dem Wiener Baumschutzgesetz und in NÖ-Gemeinden, beste Fällzeit, Ablauf und Problembaumfällung mit Seilklettertechnik.

Baumfällung in Niederösterreich & Wien

Baum fällen in Niederösterreich und Wien

Kranker Baum, Sturmschaden oder einfach zu groß? Wir fällen Bäume sicher und sauber – auch dort, wo kein Platz zum Umschneiden ist. Mit Seilklettertechnik oder Hubsteiger, inklusive Abtransport und auf Wunsch Wurzelstockfräsen.

Kostenloses Angebot anfordern Preis berechnen Brauche ich eine Genehmigung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten: Richtwert ab 150 € bis ca. 500 € für kleinere, gut zugängliche Bäume. Problembäume mit Seilklettertechnik oder Hebebühne ab 380 €, bei sehr großen Bäumen bis ca. 5.500 € (inkl. MwSt.).
  • Genehmigung in Wien: Bäume ab 40 cm Stammumfang (gemessen 1 m über dem Wurzelansatz) sind nach dem Wiener Baumschutzgesetz geschützt – auch auf Privatgrund. Fällen nur mit Bewilligung.
  • Genehmigung in NÖ: Kein landesweites Baumschutzgesetz, aber manche Gemeinden haben eigene Baumschutzverordnungen. Vorher bei der Gemeinde nachfragen.
  • Beste Zeit: 1. Oktober bis 28. Februar, also außerhalb der Vogelbrutzeit.
  • Danach: Holz wird abtransportiert oder bleibt als Brennholz liegen, der Stumpf kann bodentief ausgefräst werden.

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Die Kosten hängen weniger von der Baumart als davon ab, wie viel Platz rund um den Baum ist. Kann der Baum im Ganzen umgelegt werden, ist die Fällung günstig. Steht er neben Haus, Zaun oder Leitungen, muss er Stück für Stück abgetragen werden.

LeistungRichtpreis inkl. MwSt.Typischer Fall
Baumfällungab 150 € – 500 €Kleinerer Baum, gut zugänglich, Fallrichtung frei.
Problembaumfällungab 380 € – 5.500 €Großer Baum oder enger Platz: Abtragung mit Seilklettertechnik oder Hebebühne.
Sturmschaden-Einsatzab 250 € – 600 €Umgestürzter oder angebrochener Baum, Absicherung und Aufarbeitung.
Wurzelstockfräsenab 80 € – 490 €Stumpf bis ca. 50 cm Durchmesser bodentief entfernen.

Unverbindliche Richtwerte. Ein fixes Angebot erhalten Sie nach Fotos oder einem Vor-Ort-Termin. Details auf unserer Preisseite.

Diese Faktoren bestimmen den Preis

  • Höhe und Stammstärke des Baumes
  • Platz und Zugang: Gebäude, Zäune, Leitungen, Nachbargrund, Zufahrt für Hubsteiger
  • Methode: Direktfällung, Seilklettertechnik oder Hubsteiger
  • Zustand des Baumes: Morsche oder beschädigte Bäume erfordern mehr Sicherung
  • Entsorgung: Abtransport von Holz und Grünschnitt oder Holz vor Ort lassen
  • Zusatzleistungen: Wurzelstockfräsen, Bewilligungsunterlagen, Fotodokumentation

Brauche ich eine Genehmigung zum Baumfällen?

Das hängt davon ab, wo der Baum steht. Zwischen Wien und Niederösterreich gibt es einen großen Unterschied.

Wien: Wiener Baumschutzgesetz

  • Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm, gemessen in 1 m Höhe ab Beginn der Wurzelverzweigung – auf öffentlichem und privatem Grund.
  • Ausnahmen gelten unter anderem für Wald, Baumschulen und Gärtnereien, Kleingartenanlagen sowie bestimmte Obstbäume wie Walnuss, Haselnuss, Marille und Kulturkirsche (nicht aber die Vogelkirsche).
  • Antrag beim Magistratischen Bezirksamt oder online. Geprüft wird vom Baumschutzreferat der Wiener Stadtgärten (MA 42).
  • Ersatzpflanzung: Seit der Novelle 2024 ist pro angefangene 15 cm Stammumfang des gefällten Baumes ein Ersatzbaum zu pflanzen. Ist das nicht möglich, wird eine Ausgleichsabgabe fällig.
  • Strafen für eine Fällung ohne Bewilligung: 1.000 € bis 70.000 €.
  • Eine Bewilligung verfällt, wenn der Baum nicht innerhalb von zwei Jahren entfernt wird.

Niederösterreich: Gemeinde entscheidet

In Niederösterreich gibt es kein landesweites Baumschutzgesetz wie in Wien. Auf dem eigenen Grundstück ist das Fällen deshalb oft ohne Bewilligung möglich. Es gibt aber wichtige Ausnahmen:

  • Baumschutzverordnung der Gemeinde: Einige Gemeinden schützen Bäume ab einer bestimmten Größe per Verordnung.
  • Bebauungsplan: Manche Bebauungspläne schreiben den Erhalt von Bäumen oder Grünflächen vor.
  • Naturdenkmal oder Schutzgebiet: Hier gelten strenge Regeln nach dem NÖ Naturschutzgesetz.
  • Wald: Gilt eine Fläche rechtlich als Wald, ist das Forstgesetz anzuwenden.

Im Zweifel ist ein kurzer Anruf bei der Gemeinde der schnellste Weg. Wir klären das gerne gemeinsam mit Ihnen, bevor wir anfangen.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Wiener Baumschutzgesetz, die jeweiligen Gemeindeverordnungen und die Auskunft der zuständigen Behörde. Weitere Infos: WKO Wien – Baumschutzgesetz.

Wann darf man Bäume fällen?

Die beste Zeit für Fällungen ist von 1. Oktober bis 28. Februar. Die Stadt Wien empfiehlt Fällungen und größere Schnitte ausdrücklich für diesen Zeitraum, weil dann keine Vögel brüten. Auch in Niederösterreich sind besetzte Nester und Brutstätten durch das Naturschutzgesetz geschützt.

Muss ein Baum während der Brutzeit gefällt werden, etwa weil er umzustürzen droht, wird er vorher auf besetzte Nester kontrolliert. Fledermäuse sind das ganze Jahr geschützt – bei alten Bäumen mit Höhlen ist deshalb besondere Vorsicht nötig.

Bei akuter Gefahr nach einem Sturm wird zuerst abgesichert. Über weitere Schritte und eine eventuell nötige Bewilligung sprechen wir danach mit Ihnen.

Die Methoden: Wie wird ein Baum gefällt?

MethodeWann sie eingesetzt wird
DirektfällungDer Baum wird im Ganzen umgelegt. Nur möglich, wenn in Fallrichtung genug freier Platz ist. Die günstigste Variante.
SeilklettertechnikEin Baumkletterer trägt den Baum von oben Stück für Stück ab und seilt die Teile kontrolliert ab. Ideal für Gärten, Innenhöfe und enge Zugänge.
Hubsteiger / HebebühneWenn ein Fahrzeug nah an den Baum heranfahren kann. Schnell und sicher, besonders bei morschen Bäumen, die man nicht mehr beklettern sollte.
Baumfällung mit Seilklettertechnik in einem Garten in Niederösterreich

So läuft eine Baumfällung ab

  1. Anfrage mit Fotos: Ein Foto vom ganzen Baum und eines vom Umfeld helfen bei der ersten Einschätzung.
  2. Besichtigung & Angebot: Bei größeren Bäumen sehen wir uns die Lage vor Ort an und erstellen ein fixes Angebot.
  3. Bewilligung klären: In Wien und in Gemeinden mit Baumschutzverordnung wird vorab geklärt, ob eine Bewilligung nötig ist.
  4. Fällung: Absicherung des Arbeitsbereichs, Fällung oder Abtragung, Schutz von Gebäuden und Beeten.
  5. Aufräumen: Holz und Grünschnitt werden abtransportiert oder als Brennholz zugeschnitten. Auf Wunsch wird der Stumpf ausgefräst.

Typische Gründe für eine Baumfällung

Krankheit oder Pilzbefall

Pilzfruchtkörper am Stamm, große Faulstellen oder abgestorbene Krone können die Standsicherheit gefährden.

Sturmschaden

Angebrochene Stämme, Schiefstand oder gelockerte Wurzelteller nach einem Sturm.

Zu groß für den Standort

Der Baum beschattet das Haus, drückt auf Mauern oder Leitungen oder hebt das Pflaster.

Bauvorhaben

Zubau, Pool oder Garage – hier ist die Frage nach der Bewilligung besonders wichtig.

Nicht jeder Problembaum muss weg. Oft reicht ein fachgerechter Kronenschnitt, um Gewicht und Windlast zu reduzieren. Wir sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

Baum am Nachbargrund: Was ist erlaubt?

Wachsen Äste oder Wurzeln vom Nachbargrundstück herüber, dürfen Sie diese nach § 422 ABGB grundsätzlich selbst entfernen lassen – fachgerecht und möglichst schonend für den Baum. Die Kosten tragen Sie in der Regel selbst. Fällen dürfen Sie einen Baum auf fremdem Grund aber nicht. Dafür braucht es die Zustimmung des Eigentümers. Am besten ist meist ein gemeinsamer Termin, bei dem beide Seiten wissen, was gemacht wird.

Unser Einsatzgebiet

Wir fällen Bäume in ganz Niederösterreich und Wien. Regionale Informationen finden Sie hier:

Häufige Fragen zur Baumfällung

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Für kleinere, gut zugängliche Bäume liegt der Richtpreis bei ab 150 € bis ca. 500 € inkl. MwSt. Problembäume, die mit Seilklettertechnik oder Hebebühne abgetragen werden müssen, kosten ab 380 € und bei sehr großen Bäumen bis ca. 5.500 €.

Brauche ich in Wien eine Genehmigung zum Baumfällen?

Ja, für Bäume mit mindestens 40 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe ab Beginn der Wurzelverzweigung – auch auf Privatgrund. Ausgenommen sind unter anderem Wald, Kleingartenanlagen und bestimmte Obstbäume. Der Antrag wird beim Magistratischen Bezirksamt gestellt.

Brauche ich in Niederösterreich eine Genehmigung?

Es gibt kein landesweites Baumschutzgesetz. Manche Gemeinden haben aber eigene Baumschutzverordnungen, und auch Bebauungspläne, Naturdenkmäler oder Schutzgebiete können eine Bewilligung erfordern. Am sichersten ist eine kurze Nachfrage bei der Gemeinde.

Wann ist die beste Zeit zum Baumfällen?

Von 1. Oktober bis 28. Februar, also außerhalb der Vogelbrutzeit. In dieser Zeit sind Fällungen ohne Rücksicht auf brütende Vögel möglich, und Laubbäume sind ohne Blätter leichter abzutragen.

Darf ich im Sommer einen Baum fällen?

Nur wenn es unvermeidbar ist, etwa bei Gefahr. Vorher muss der Baum auf besetzte Nester kontrolliert werden, denn Vogelnester und Brutstätten sind gesetzlich geschützt.

Was passiert mit dem Holz und dem Baumstumpf?

Holz und Grünschnitt werden auf Wunsch abtransportiert oder als Brennholz zugeschnitten und vor Ort gelassen. Den Stumpf können wir bodentief ausfräsen, damit die Fläche sofort wieder nutzbar ist.

Darf ich den Baum meines Nachbarn fällen?

Nein. Überhängende Äste und Wurzeln dürfen Sie nach § 422 ABGB fachgerecht entfernen lassen, den Baum selbst darf aber nur der Eigentümer fällen lassen.

Kostenloses Angebot für Ihre Baumfällung

Kurz beschreiben, am besten mit Fotos vom Baum und vom Umfeld – Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für Niederösterreich oder Wien.

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Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026